Kalibrierung und Funktionsprüfung kontinuierlich arbeitender, stationärer Messeinrichtungen
Die öko-control ist eine bekanntgegebene Messstelle zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus, der Funktion und Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Messgeräte. Die Bekanntgabe umfasst folgende Bereiche:
- Nr. 5.3.3. der TA Luft
- § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV (Oberflächenbehandlungsanlagen)
- §§ 26, 28 der 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagenverordnung)
- § 10 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 3 der 17. BImSchV (Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe)
- § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung)
- Anhang 6 Nr. 2.1 der 31. BImSchV (VOC-Verordnung - Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen)