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öko-control GmbH

Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse

Emissionserklärung

Werden Anlagen betrieben, welche nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

genehmigungspflichtig sind, so ist vom Betreiber der Anlage gemäß § 27 BImSchG und 11. BImSchV (Verordnung über Emissionserklärungen) in regelmäßigen Abständen eine Emissionserklärung abzugeben.

Die öko-control GmbH Schönebeck ist aufgrund ihrer interdisziplinären Ausrichtung in der Lage Ihnen bei der fachlich fundierten Erstellung vollständiger Emissionserklärungen zu helfen.

Wir haben die Möglichkeiten Ihre Emissionen durch Messungen, Berechnungen oder durch Vergleiche mit entsprechenden Anlagen anderer Betreiber zu quantifizieren.

Sollte es zu Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten kommen, muss zur Emissions-erklärung ein analytisch präzisierter Emissionsbericht erarbeitet werden. Auch für diesen Fall können Sie auf unser umfangreiches Fachwissen vertrauen.

 

Ordnungsgemäß erstellte Berichte ersparen Ihnen zeit- und nervenraubende Auseinander-setzungen mit den Behörden sowie eventuelle Geldbußen.

 

Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre bis zum 31.05. des dem Erklärungsjahr folgenden Jahres in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben. Die Berichterstattung läuft dabei über BUBE Online (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung) im PRTR, eine Software für Umweltinformationssysteme welche für das Umweltbundesamt entwickelt wurde.

Die Angaben, die in den Berichten abgefordert werden sind, je nach Betriebsbranche durchaus vielfältig.

Neben den aktiven Emissionsquellen, meist Kamine, Abzüge u.a. gibt es aber auch Emissionsquellen, die passiv Stäube und Gase emittieren.

Standardmäßig werden immer Angaben über die Anzahl und die Art der Emissionsquellen, die relevanten Betriebsvorgänge, bei denen die Emissionen erstehen, emittierte Stoffe (Gase, Stäube, Aerosole etc.) abgefordert.

Ihre Ansprechpartner im Unternehmen

  • Erik Beyme (für Schönebeck)

  • Axel Ivert (für Wunstorf)